Rechtsprechung
BFH, 07.06.2000 - III B 24/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Heizungsanlage - Betriebsvorrichtung - Gebäudebestandteil
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
FGO § 115
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache
Verfahrensgang
- BFH, 07.06.2000 - III B 24/99
- BFH, 27.06.2000 - III B 24/99
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 27.06.1985 - I B 27/85
Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung - Rechtsschutzinteresse
Auszug aus BFH, 07.06.2000 - III B 24/99
Zum anderen wird mit dem Hinweis auf anhängige bzw. vom FG zugelassene Revisionen in Parallelfällen keine allgemeine Bedeutung, sondern nur ein individuelles Interesse des Beschwerdesführers an der Gleichbehandlung mit den Beteiligten des Paralellverfahrens dargelegt (BFH-Beschluss vom 27. Juni 1985 I B 27/85, BFHE 144, 137, BStBl II 1985, 625). - BFH, 07.09.2000 - III R 48/97
Späneofen keine Betriebsvorrichtung
Auszug aus BFH, 07.06.2000 - III B 24/99
Auch der Hinweis auf die beim BFH anhängige Revision III R 48/97, die vom Finanzgericht (FG) zugelassen worden ist, genügt nicht der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO. - BFH, 25.05.1999 - V B 162/98
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
Auszug aus BFH, 07.06.2000 - III B 24/99
Insbesondere sind Ausführungen dazu erforderlich, aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite die Rechtsfrage umstritten ist (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Mai 1999 V B 162/98, BFH/NV 1999, 1497). - BFH, 21.10.1997 - VIII R 18/96
Umfang der Einnahmen aus Kapitalvermögen
Auszug aus BFH, 07.06.2000 - III B 24/99
Darüber hinaus enthält die Beschwerde auch keine Ausführungen dazu, inwiefern die weitere Aufklärung des Sachverhalts zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (BFH-Urteil vom 21. Oktober 1997 VIII R 18/96, BFH/NV 1998, 582). - BFH, 18.03.1999 - IV B 58/97
Ablösung eines Nießbrauchs
Auszug aus BFH, 07.06.2000 - III B 24/99
Dazu gehört auch, dass der Beschwerdeführer bereits vorhandene Rechtssprechung und Literatur zu der von ihm als klärungsbedürftig angesehenen Rechtsfrage berücksichtigt und vorträgt, weshalb nach seiner Ansicht eine Klärung bislang noch ausstehe (Beschluss des BFH vom 18. März 1999 IV B 58/97, BFH/NV 1999, 1208).
- BFH, 25.02.2005 - III B 13/04
Internatsunterbringung als außergewöhnliche Belastung
Mit dem Hinweis auf Parallelverfahren wird zunächst nur ein individuelles Interesse der Kläger an einer Gleichbehandlung mit den Steuerpflichtigen in den bereits anhängigen Verfahren geltend gemacht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. Juni 1985 I B 27/85, BFHE 144, 137, BStBl II 1985, 625; vom 7. Juni 2000 III B 24/99, BFH/NV 2001, 45).
Rechtsprechung
BFH, 27.06.2000 - III B 24/99 |
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- BFH, 07.06.2000 - III B 24/99
- BFH, 27.06.2000 - III B 24/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 27.06.1985 - I B 27/85
Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung - Rechtsschutzinteresse
Auszug aus BFH, 27.06.2000 - III B 24/99
Zum anderen wird mit dem Hinweis auf anhängige bzw. vom FG zugelassene Revisionen in Parallelfällen keine allgemeine Bedeutung, sondern nur ein individuelles Interesse des Beschwerdesführers an der Gleichbehandlung mit den Beteiligten des Paralellverfahrens dargelegt (BFH-Beschluss vom 27. Juni 1985 I B 27/85, BFHE 144, 137, BStBl II 1985, 625 ). - BFH, 07.09.2000 - III R 48/97
Späneofen keine Betriebsvorrichtung
Auszug aus BFH, 27.06.2000 - III B 24/99
Auch der Hinweis auf die beim BFH anhängige Revision III R 48/97, die vom Finanzgericht (FG) zugelassen worden ist, genügt nicht der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO . - BFH, 25.05.1999 - V B 162/98
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
Auszug aus BFH, 27.06.2000 - III B 24/99
Insbesondere sind Ausführungen dazu erforderlich, aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite die Rechtsfrage umstritten ist (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Mai 1999 V B 162/98, BFH/NV 1999, 1497 ). - BFH, 21.10.1997 - VIII R 18/96
Umfang der Einnahmen aus Kapitalvermögen
Auszug aus BFH, 27.06.2000 - III B 24/99
Darüber hinaus enthält die Beschwerde auch keine Ausführungen dazu, inwiefern die weitere Aufklärung des Sachverhalts zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (BFH-Urteil vom 21. Oktober 1997 VIII R 18/96, BFH/NV 1998, 582). - BFH, 18.03.1999 - IV B 58/97
Ablösung eines Nießbrauchs
Auszug aus BFH, 27.06.2000 - III B 24/99
Dazu gehört auch, dass der Beschwerdeführer bereits vorhandene Rechtssprechung und Literatur zu der von ihm als klärungsbedürftig angesehenen Rechtsfrage berücksichtigt und vorträgt, weshalb nach seiner Ansicht eine Klärung bislang noch ausstehe (Beschluss des BFH vom 18. März 1999 IV B 58/97, BFH/NV 1999, 1208 ).